Das BVerfG hat § 217 StGB für nichtig erklärt. „Eine Entscheidung zum Freitod sei in letzter Konsequenz zu akzeptieren – unabhängig von einer unheilbaren Krankheit.“
Damit macht das BVerfG den Weg für ein selbstbestimmtes Ende frei. Es ist ein großer Erfolg für Sterbewillige und Ärzte.
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