Kinderrechte ins Grundgesetz!

VonMarco Rauch

Kinderrechte ins Grundgesetz!

Heute vor genau 30 Jahren schrieb die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechte in der Konvention über die Rechte des Kindes fest.

Geändert hat sich seither nicht viel, für die Jüngsten in unserem Land. Noch immer sind Kinderrechte nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Es ist ein untragbarer Zustand, dass das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen nicht im Grundgesetz festgeschrieben ist.

Die Rechte von Kinder und Jugendlichen müssen besser geschützt werden.

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